Regeln zum Klettern und Bouldern in „Corona-Zeiten“ für das
Kletterzentrum der DAV-Sektion Markt Schwaben
(Stand 14.05.2020)
- Grundsätzliches
Seit dem 11.05.2020 gilt in Bayern die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverord-nung vom 05.05.2020 (4. BayIfSMV). Deren Regelungen, insb. die §§ 1 und 9, sind auch bei der Nutzung unserer Kletter- und Boulderanlage zwingend zu beachten und zu befolgen.Auf Basis der o. g. neuen Gesetzeslage hat der Vorstand für unsere DAV-Kletter- und -boulderanlage Folgendes festgelegt: - Wiedereröffnung der Kletter- und Boulderanlage
Mit Wirkung ab dem 16.05.2020 werden unter Voraussetzung der Einhaltung der o.g. Verordnung und der nachfolgend näher beschriebenen Detailregelungen Teile unserer Kletter- und Boulderanlage wiedereröffnet und zur Benutzung freigegeben. Geöffnet werden nur die Außenbereiche. Die Toiletten im Betriebsgebäude dürfen unter strikter Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregeln (s. u.) benutzt werden. Der Innenkletterbereich und die sonstigen DAV-Räumlichkeiten sind bis auf Weiteres weiterhin gesperrt. Aus hygienischen Gründen wird es vorerst auch keinen Materialverleih geben. Bitte bringt daher Euer eigenes Material mit. - Hygiene
Ein Mund-Nasenschutz ist beim Bouldern und Klettern nicht vorgeschrieben, gleichwohl kann jeder eigenverantwortlich über eine Verwendung entscheiden.Allgemeine Hygienemaßnahmen (zu beachten!)• Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
• Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen, Begrüßungsbussi, etc.
• Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
• Einmalige Nutzung von Taschentüchern
• Häufiges Händewaschen – auf jeden Fall vor dem Beginn des Kletterns und Boulderns
• Desinfektionsmittel mitbringen und verwenden. Im Gang vor der Geschäftsstelle und im Toiletten-bereich wird zusätzlich von der Sektion Desinfektionsmittel bereitgestellt.
• Abstand halten, die 2,00 Meter-Distanzregel ist bindend (s. u.). - Besuchermanagement/Eintrittsprozess
Wesentliches Kriterium für einen effektiven Infektionsschutz ist weiterhin die Einhaltung des erforderlichen Abstands. Der Verordnungsgeber gibt diesen mit mind. 1,50 Meter an. Die DAV-Bundesgeschäftsstelle empfiehlt beim Klettern einen Mindestabstand von 2,00 Metern. Um die Einhaltung der Distanz von zwei Metern bei der Sportausübung zu gewährleisten, wird die Anzahl der gleichzeitig in einem Bereich der Kletter-/Boulderanlage anwesenden Besucher wie folgt begrenzt:a) Seilkletterbereich (Außenanlage)
Beim Seilklettern darf nur jede zweite Sicherungslinie gleichzeitig genutzt werden. Insgesamt
wird die Zahl der Seilschaften an der Außenkletteranlage auf sechs begrenzt. Eine Seilschaft
besteht aus zwei Personen (wechselseitig Kletterer und Sicherer). Es dürfen nur so
viele Personen gleichzeitig den jeweiligen Bereich nutzen, dass sichergestellt ist, dass sich die
einzelnen Seilschaften nicht näher als 2,00 Meter kommen können. Der „Partnercheck“ ist
weiterhin wichtig, allerdings grds. mit dem nötigen Abstand von 2,00 Metern durchzuführen.b) Boulderbereich (Boulder-Tempel)
Beim Bouldern werden die gleichzeitig anwesenden Besucher auf 1 Person je 10 m² Grundfläche
im jeweiligen Bereich begrenzt. Für unsere Boulderanlage (Boulder-Tempel) bedeutet
dies, dass insgesamt maximal 10 Personen gleichzeitig (verteilt) bouldern können. Hierbei
handelt es sich um die absolute Grenze. Damit wird ein ausreichender Abstand für den boulderspezifischen
Aktionsradius geschaffen, um die gebotenen Distanzregeln einzuhalten. Auf
ein „Spotten“ ist unter diesen Umständen zu verzichten.c) Eintrittsprozess – Erfassung der Nutzer
Um bei den o. g. Beschränkungen der maximalen Besucherzahl allen die Chance zu geben
einen „Kletter-/Boulderplatz“ zu bekommen, muss die Verweildauer begrenzt werden. Bis auf
Weiteres gilt daher: Die Kletterzeit ist auf eineinhalb Stunden, die Boulderzeit auf
zwei Stunden/strong> begrenzt. Wir appellieren an Euch, diese Zeiten mit Blick auf andere Sektionsmitglieder
einzuhalten.d) Check-In und Check-Out
Um die Gesamtzahl der anwesenden Personen auf der Anlage erfassen zu können (insb. mit
Blick auf den Infektionsschutz), muss nun ein verpflichtender Check-In und Check-Out eingeführt
werden. Es werden dafür im Gang vor der Geschäftsstelle Listen ausgelegt, in die sich
jeder Nutzer bitte mit Namen, Kontaktdaten und Check-In und Check-Out-Zeit einzutragen hat. - Sonstiges – Vorbehalt der Anpassung
Diese speziellen Corona-Regeln ergänzen die derzeit geltende Benutzungsordnung.Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie der Belegung wird sowohl beim Seilklettern als auch beim Bouldern überprüft. Bitte haltet Euch daran, da wir verpflichtet sind, diese Regelungen auf unserer Anlage durchzusetzen.
Der Vorstand behält sich vor, die Regeln an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen und ggf. zu erleichtern oder zu verschärfen.
Markt Schwaben, 14.05.2020
Der Vorstand der Sektion Markt Schwaben des DAV