In der Indoor-Kletteranlage (Turm) nun max. 4 Seilschaften zulässig
Aufgrund unserer zwischenzeitlich gemachten positiven Erfahrungen und Eurer sehr disziplinierten bisherigen Nutzung der Anlage, freuen wir uns, Euch mitteilen zu können, dass wir als Vorstand gestern (28.09.2020) entschieden haben, die maximal zulässige Anzahl an Seilschaften im Indoorbereich (Kletterturm) von bislang drei auf nunmehr vier Seilschaften (d.h. von sechs auf acht Personen) zu erhöhen. Diese Änderung gilt ab sofort.
Bitte berücksichtigt weiterhin u.a. Folgendes:
Auf der gesamten Anlage ist immer noch ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen zwei Personen einzuhalten. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Um Vorstehendes zu gewährleisten, wird weiterhin nur eine eingeschränkte Anzahl an Personen klettern/bouldern dürfen. U.a. ist dafür – wie bisher – nur jede zweite Sicherungslinie bekletterbar. Weiterhin besteht nach wie vor eine Maskenpflicht außerhalb des Trainings in geschlossenen Räumen, insbesondere im Eingangsbereich, in den freigegebenen Gängen, in der Geschäftsstelle und den WC-Anlagen. Erforderlich ist nach wie vor auch ein Check-In und Check-Out (in Form der ausliegenden Listen). Bitte haltet Euch weiterhin an diese Regelungen, da wir verpflichtet sind, sie auf unserer Anlage durchzusetzen und dabei auch unangekündigt von den Behörden kontrolliert werden.
Freilich gilt hinsichtlich der gesamten Anlage darüber hinaus die derzeit gültige 6. BayIfSMV (in ihrer aktuellen Fassung vom 22.09.2020) mit etwaigen zukünftigen Änderungen.
Eure Vorstandschaft
DAV Markt Schwaben, 01.10.2020