Zusatzregelungen zur Nutzung der Indoor-Kletteranlage
der DAV-Sektion Markt Schwaben ab dem 08.06.2020
(Stand: 06.06.2020)
- Zu beachten sind – auch für den Indoor-Bereich unserer Kletteranlage – zunächst die vom Vorstand unter dem 14.05.2020 festgelegten Regelungen für die Nutzung der Außenkletter- und -boulderanlage (vgl. Internet und Aushänge vor Ort).
Darüber hinaus gilt Folgendes: - Die Indoor-Kletteranlage wird mit Wirkung ab dem 08.06.2020 unter folgenden Voraussetzungen wieder freigegeben (wiedereröffnet):
- Bei allen Aktivitäten sind die jeweils aktuellen Vorschriften der Bayerischen Staatsregierung zu beachten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind diese ergänzt worden durch die Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) vom 29.05.2020 (sh. insb. dort § 9 Sport), sowie das Rahmenhygienekonzept Sport vom 29.05.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 306) welche auch vorliegend bei der Nutzung zwingend zu beachten ist.
- Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sind vom Sportbetrieb und der Nutzung der Anlage ausgeschlossen.
- Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Die Gruppengröße sollte möglichst so gewählt werden, dass die Voraussetzungen für den o. g. Mindestabstand geschaffen werden können. Ggf. ist die Teilnehmerzahl entsprechend zu begrenzen.Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere sind vom Sportbetrieb und der Nutzung der Anlage ausgeschlossen.
Sollten Nutzer der Anlage während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
Die Nutzer der Anlage haben das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern einzuhalten und haben die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser bzw. entsprechende Desinfektion selbstständig vorzunehmen.
Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet ist, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z. B. Personen des eigenen Hausstands).
- Die Nutzer der Anlage haben außerhalb der Nutzung/des Trainings in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten, sowie in Sanitärbereichen (insb. WCAnlagen), eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Im Indoor-Sportbetrieb (in geschlossenen Räumen), darunter fallen insbesondere auch Kletterhallen, sind in Ergänzung zu den Auflagen des Outdoorsportbetriebs außerdem folgende Voraussetzungen zu beachten/erfüllen:
a. Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.b. Zwischen verschiedenen gruppenbezogenen Trainingseinheiten/-kursen ist die Pausengestaltung so zu wählen, dass ein vollständiger Frischluftaustausch stattfinden kann.
c. Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage steht in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zur Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Für unsere Anlage bedeutet dies, dass im Indoor-Bereich maximal 3 Seilschaften (6 Personen) zulässig sind. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden. Dazu ist ein regelmäßiger Luftaustausch wie folgt zu gewährleisten. Die Balkonterassentür und die obere Luke sind nach Möglichkeit offenzuhalten.
d. Die Nutzer von Indoor-Sportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
- Auch diese Zusatzregelungen ergänzen die derzeit geltende Benutzungsordnung.
- Der Vorstand behält sich vor, die vorstehenden Regelungen/Regeln an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen und ggf. zu erleichtern oder zu verschärfen.Markt Schwaben,06.06.2020
Der Vorstand der Sektion Markt Schwaben des DAV