1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an unserem gesamten Veranstaltungsprogramm sind ausschließlich Mitglieder der Sektion Markt Schwaben (Ausnahme: Schnupperklettern und Ausbildungskurse Klettern), soweit sie die aus der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Gäste sind an eintägigen Touren einmalig zum “Schnuppern” willkommen. Deren Teilnahme erfolgt jedoch auf eigene Gefahr.

2. Leistungsfähigkeit und Ihr Verhalten im Kurs und auf Tour

Die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden muss den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung so weit gerecht werden, dass die Gruppe nicht unzumutbar behindert oder gefährdet wird. Der Kurs-/Tourenleiter kann Teilnehmende im Vorfeld von der Veranstaltung ausschließen, wenn er/sie den zu erwartenden Anforderungen nicht gewachsen erscheint oder ev. obligatorischen Vorbesprechung ohne Entschuldigung fernbleiben. Den Anweisungen des Kurs-/Tourenleiters muss Folge geleistet werden.

Bei einer bereits begonnenen Veranstaltung ist ein Ausschluss möglich, wenn die Gruppe in unzumutbarer Weise gestört, behindert, gefährdet oder die Anweisungen des Leiters nicht befolgt werden (ebenso für zukünftige Veranstaltungen). Eine nach Veranstaltungsbeginn festgestellte Fehleinschätzung des eigenen Könnens rechtfertigt keine Erstattung des Veranstaltungspreises. Wurde ein Teilnehmer aus o.g. Gründen durch den Leiter von einer Veranstaltung ausgeschlossen, sind sämtliche durch ihn verschuldete Folgekosten von ihm zu tragen. Andererseits kann der Teilnehmende, wenn seine Leistungsfähigkeit die ausgeschriebenen Anforderungen übersteigt, nicht damit rechnen, dass sein Leistungsanspruch erfüllt wird. Bei Hochtouren, Klettertouren und Skihochtouren sowie bei entsprechenden Kursen nach Unterweisung wird in selbständigen Seilschaften gegangen. Wenn der Teilnehmende ein gesundheitliches Problem (z.B. Allergie, Verletzung, Diabetes etc.) hat, das den Ablauf der Veranstaltung beeinträchtigen könnte, ist dieser verpflichtet, den Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn zu informieren. Anweisungen der Kurs‐/Tourenleiter und Aufsichtspersonen sind grundsätzlich zu befolgen.

3. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Touren erfolgt direkt beim jeweiligen Tourenleiter. Die Kontaktdaten befinden sich im Tourenprogramm. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Sektion ist verbindlich. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

Anmeldungen zu Ausbildungen erfolgen mit dem im Programm beschriebenen Formular direkt an die Geschäftsstelle.

Bei Kursen, die in unseren Kletterhallen stattfinden, wird die Hallenordnung in ihrer jeweils gültigen Form (laut Aushang) anerkannt. Alle Anmeldungen zu Kursen und Ausbildungen werden von der Geschäftsstelle der Sektion Markt Schwaben schriftlich oder elektronisch via E-mail bestätigt.

4. Abmeldung/Rücktritt durch Teilnehmer

Bei Rücktritt vor dem Anmeldeschluss fallen bei Kursen und Touren (Kletterhalle und Outdoorveranstaltungen) 25% der Gebühren, mindestens jedoch 25 € als Rücktrittsgebühren an.  

Rücktritt nach dem Anmeldeschluss:
a) 28 - 7 Tage vor Kurs-/Tourbeginn werden 40% der Gebühren berechnet. 
b) 6 - 1 Tag vor Kurs-/Tourbeginn werden 60% der Gebühren berechnet. 
c) Bei Nichtantritt (No‐show) wird die volle Gebühr berechnet. Das gilt auch für externe Kosten, die durch die Absage durch Teilnehmende entstanden sind (z. B. Stornogebühren für die Absage einer Unterkunft). Wenn der zurückgetretene Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer nennt, welcher sich verbindlich für die Tour oder den Kurs anmeldet, wird eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben. Bei Absage wegen Erkrankung oder Verletzung des Teilnehmers wird eine Verwaltungsgebühr über 10 € bei Outdoorveranstaltungen und Hallenkursen fällig, vorausgesetzt der Geschäftsstelle der Sektion Markt Schwaben liegt am Tag des Kursbeginns ein ärztliches Attest vor.

5. Kursabsage/Kursabbruch/Kursänderungen

Bei ungenügender Anzahl von Teilnehmenden, aus Sicherheitsgründen, bei Ausfall einer Leitung oder ungünstigen Witterungs- bzw. Schneeverhältnissen ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder abzuändern. Im Fall einer Absage wird der entrichtete Betrag vollständig erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Tourenleitung kann jederzeit durch eine gleichwertig qualifizierte Person ersetzt werden. Den angemeldeten Teilnehmern wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten oder ein Platz in einem vergleichbaren Kurs des Programms zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die weder Ersatztermin noch Platz in einem anderen Kurs wahrnehmen können oder wollen, erhalten die Kursgebühr in voller Höhe erstattet.

Muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem besonderen Anlass abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmebeiträge bzw. Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann daraus nicht abgeleitet werden.

Die im Kursprogramm ausgeschriebenen Kurse können von der Sektion auch kurzfristig geändert werden, wenn der vorgesehene Standort (Hütte und/oder Gebiet) z.B. durch Absagen der Hüttenwirte oder durch Verschlechterung der Witterungsverhältnisse usw. verlegt werden muss. Der Kursinhalt bleibt davon unberührt. Kursteilnehmer, die mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Teilnahme absagen. Die Kursgebühren werden dann in vollem Umfang erstattet.

6. Kursgebühr

Nichtmitglieder (bei Hallenkursen) und Mitglieder anderer Sektionen zahlen eine höhere Kursgebühr als Sektionsmitglieder. Die Kursgebühr beinhaltet, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, die Ausbilder‐ und Organisationskosten der Sektion sowie bei allen Grundkursen und Schnupperkursen die Möglichkeit, unentgeltlich Teile der Ausrüstung zu entleihen. Fahrt‐, Verpflegungs‐ und Übernachtungskosten sind von den Teilnehmern selbst zu bezahlen. Bei alpinen Kursen wird von der Sektion in der Regel Halbpension auf den Hütten vorreserviert. Die Kursgebühr ist zum Anmeldeschluss fällig. Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt im Bankeinzugsverfahren. Die Ermächtigung dazu ist auf dem Anmeldeformular auszufüllen.

7. Ausrüstung

Die Mitnahme der vorgeschriebenen Ausrüstung (Ausrüstungsliste bzw. in den Teilnehmerinformationen oder in der Vorbesprechung angegebene Ausrüstung) ist zwingend erforderlich. Abweichungen hiervon sind nur in schriftlicher Abstimmung mit dem Kurs-/Tourenleiter möglich. Erfolg und Sicherheit der Veranstaltung können von der Qualität und Vollständigkeit der Ausrüstung abhängen. Mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Ausrüstung kann - soweit in den Ausrüstungslisten angegeben - teilweise von der Sektion gestellt werden, solange der Vorrat reicht. Leihausrüstung muss vorreserviert und vom Teilnehmer vor dem Kurs/der Tour auf der Geschäftsstelle abgeholt werden.

Ausnahme: Für Grund‐ und Schnupperkurse wird Leihausrüstung gesammelt reserviert und kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Aufbau‐, Fortgeschrittenenkursen und Touren wird Ausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Seile werden von der Sektion für Kursleiter zur Verfügung gestellt.

8. Bildrechte von Foto- und Filmaufnahmen

Die Sektion behält sich vor, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen für die analoge und digitale Öffentlichkeitsarbeit anzufertigen. Der Teilnehmer erteilt der Sektion mit seiner Anmeldung die Einwilligung, dass von seiner Person Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Das Einverständnis erfolgt räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Durch die dargestellten Personen können keine Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, ist dies dem Organisator VOR Beginn der Veranstaltung explizit mitzuteilen.

9. Haftung und Versicherung/Erhöhtes Risiko im Gebirge und im Ausland

Bei Unfällen bestehen Ersatz‐ oder Entschädigungsansprüche nur im Rahmen der bestehenden Versicherungen für Kursleiter und Kursteilnehmer (siehe Versicherungsinfos unter www.dav-marktschwaben.de). Veranstaltungen im Gebirge sowie andere sportliche Aktivitäten sind nie ohne Risiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg‐ und Klettersport ein erhöhtes Unfall‐ und Verletzungsrisiko besteht, z.B. durch Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Abrutschgefahr usw. Dieses Risiko kann auch durch umsichtige Betreuung durch unsere Tourenleiter nie vollkommen reduziert oder ausgeschlossen werden. Die Veranstaltungsleiter sind in der Regel für einzelne alpine Betätigungsvarianten vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg‐ und Skiführer. Das alpine Restrisiko muss der Teilnehmer jedoch selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, auf Grund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs‐und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Teilnehmer deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit der von ihm gebuchten Veranstaltung verbunden sein können.

10. An und Abreise

Die Veranstaltungen beginnen jeweils bei den in der Ausschreibung genannten Orten. Die An‐ und Abreise erfolgt bei allen Veranstaltungen auf eigene Verantwortung und auf eigene Kosten. Die An‐ und Abreise mit Privatfahrzeugen in Fahrgemeinschaften findet für die Insassen generell auf eigene Gefahr statt. Bei privater An- und Abreise in Fahrgemeinschaften werden die anfallenden Betriebskosten, sowie Kosten für Maut, Autobahn- oder Parkplatzgebühren unter den Autoinsassen aufgeteilt. Weder die Sektion noch der Veranstaltungsleiter ist dafür zuständig. Grundsätzlich ist die Anreise in ressourcenschonenden Fahrgemeinschaften bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzustreben.

11. Hinweis zum Datenschutz

Die von den Teilnehmenden angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere die Telefonnummer und E-Mail-Adresse, werden zum Zweck der Organisation und Durchführung der Tour/des Kurses an Tourenleiter/Ausbilder weitergegeben. Diese sind von uns zum verantwortungsbewussten Umgang mit diesen Daten verpflichtet worden. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an die Teilnehmer der Veranstaltung weitergegeben werden, um die Kontaktaufnahme untereinander zu ermöglichen (insbesondere zur Bildung von Fahrgemeinschaften, ev. Nachrücken von Wartelisten). Sollte der/die Teilnehmende damit nicht einverstanden sein, ist dies explizit mit der Anmeldung mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis:

Änderungen vorbehalten.
Bitte aktuelle Ausschreibung unter www.dav-marktschwaben.de beachten!